Anlagevermögen

Anlagevermögen
I. Begriff:Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind (irrige Bezeichnung: Anlagekapital). Die Erhaltung, Reparatur und Ersatzbeschaffung von Gegenständen des A. ist Aufgabe der  Anlagenwirtschaft.
- Der Anteil des A. an der Bilanzsumme ist i.d.R. in der Industrie erheblich höher als im Handel.
- Das A. dient dem Betriebszweck.
- Finanzierung des A. sollte mit langfristig dem Betrieb zur Verfügung stehenden Kapitalien erfolgen ( Eigenkapital und langfristiges  Fremdkapital). Werden kurzfristige Kredite zur Zwischenfinanzierung des A. herangezogen, ist auf Dauer eine  Konsolidierung anzustreben.
II. Handelsrecht:Nach § 247 II HGB nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
- Gegensatz:  Umlaufvermögen.
- Zusammensetzung: (1) Immaterielle Vermögensgegenstände: Z.B. Konzessionen,  Firmenwert, geleistete Anzahlungen; (2) Sachanlagen: Z.B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; (3) Finanzanlagen: Z.B.  Beteiligungen, Wertpapiere des A.
- Das A. wird im Betrieb genutzt und z.T. verbraucht ( Abschreibung und/oder Wertberichtigung).
- Vgl. auch  Bewertung.
III. Steuerrecht:1. Steuerbilanz: Hinsichtlich der Bewertung ist zu unterscheiden zwischen  abnutzbarem Anlagevermögen und nicht abnutzbarem A. ( Bewertung und  Maßgeblichkeitsprinzip).
- 2. Erbschaftsteuer: Das A. ist i.d.R. mit dem Steuerbilanzwert ( verlängerte Maßgeblichkeit) anzusetzen (§ 109 I BewG).
- Ausnahmen: (1) Betriebsgrundstücke sind mit den Grundbesitzwerten anzusetzen (§ 12 III ErbStG), Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach §§ 11, 12 BewG zu bewerten ( gemeiner Wert;  Stuttgarter Verfahren).
IV. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:Wert aller produzierten Vermögensgüter, die länger als ein Jahr wiederholt oder dauerhaft in der Produktion eingesetzt werden. A. umfasst Sachanlagen (Nutztiere, Nutzpflanzungen, Ausrüstungen, Bauten) und immaterielle Anlagegüter (Computerprogramme, Urheberrechte). Nicht zum A. rechnen Finanzanlagen, nichtproduzierte Sachanlagen (Grund und Boden, Bodenschätze) und Gebrauchsvermögen der privaten Haushalte. Das A. ist wie die  Anlageinvestitionen abgegrenzt. Es wird brutto (Bruttoanlagevermögen) und netto (Nettoanlagevermögen) dargestellt.

Lexikon der Economics. 2013.

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